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   VG Frankfurt/Oder, 20.02.2021 - 2 L 587/20   

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VG Frankfurt/Oder, 20.02.2021 - 2 L 587/20 (https://dejure.org/2021,6531)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 20.02.2021 - 2 L 587/20 (https://dejure.org/2021,6531)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 20. Februar 2021 - 2 L 587/20 (https://dejure.org/2021,6531)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.02.2021 - 2 L 587/20
    Kann der Beurteiler die Leistungsbewertung nicht für den gesamten Beurteilungszeitraum auf seine eigene Anschauung stützen, so muss er hiernach die Informationen verschaffen, die es ihm ermöglichen, diejenigen in der Beurteilung zu bewertenden Elemente der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zutreffend zu erfassen, über die er keine aus eigener Anschauung gewonnene Erkenntnis besitzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 01. März 2018 - 2 A 10/17 -, juris, Rn. 22).

    Es ist daher durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 - juris Rn. 39 und vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 42, jeweils m.w.N.).

    Diese "Gewichtung" kann auch - wie hier geschehen - durch mathematisch exakte Faktoren für die Einzelmerkmale ausgedrückt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 45; Beschluss des Senats vom 8. Januar 2018 - OVG 4 S 27.17 - juris Rn. 8 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2018 - 4 S 27.17

    Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung durch Beifügung der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.02.2021 - 2 L 587/20
    Diese "Gewichtung" kann auch - wie hier geschehen - durch mathematisch exakte Faktoren für die Einzelmerkmale ausgedrückt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 45; Beschluss des Senats vom 8. Januar 2018 - OVG 4 S 27.17 - juris Rn. 8 f.).

    Dies geschieht zwar zunächst rein rechnerisch, lässt aber Raum für eine von dem so gewonnenen Ergebnis abweichende Bewertung der Beurteilenden im Wege einer Gesamtbetrachtung (zu dieser Anforderung vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - juris Rn. 71; siehe auch Beschluss des Senats vom 8. Januar 2018 - OVG 4 S 27.17 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.02.2021 - 2 L 587/20
    Innerhalb der durch das einschlägige Gesetzes- und Verordnungsrecht gezogenen Grenzen ist der Dienstherr weitgehend frei, Verfahren und Inhalt dienstlicher Beurteilungen durch Richtlinien festzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1/18 -, juris, Rn. 39).

    Der danach gebotene Leistungsvergleich mehrerer Beamter miteinander bei Auswahlentscheidungen wird zwar "höchstmöglich" durch Regelbeurteilungen erreicht, wenn und weil sie auf einem grundsätzlich (annähernd) gleichen Beurteilungszeitraum mit einem gemeinsamen Stichtag beruhen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1/18 -, juris, Rn. 41).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2020 - 4 S 7.20

    Zur Notwendigkeit einer gesonderten Begründung, wenn das Gesamturteil einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.02.2021 - 2 L 587/20
    Das OVG Berlin-Brandenburg habe die Beurteilungspraxis mit Beschluss vom 25. Juni 2020 (OVG 4 S 7/20) als rechtmäßig eingestuft.

    Soweit der Antragsteller die Bildung eines arithmetischen Mittels (hier von 6, 27) moniert, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom        25. Juni 2020 - OVG 4 S 7/20 -, juris, Rn. 7) zu einem vergleichbaren Fall, der ebenfalls das Beurteilungswesen des Antragsgegners betraf, jüngst das Folgende ausgeführt:.

  • VG Frankfurt/Oder, 26.08.2013 - 2 L 380/12

    Recht der Landesbeamten

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.02.2021 - 2 L 587/20
    Dies sei - neben anderen Punkten - bereits von der erkennenden Kammer in ihrem Beschluss vom 26. August 2013 (2 L 380/12) moniert worden.

    Soweit der Antragsteller unter Bezugnahme auf den Beschluss der erkennenden Kammer vom 26. August 2013 (2 L 380/12) die Beurteilungspraxis des Antragsgegners rügt, ist diese Rechtsprechung zum Teil bereits nicht einschlägig, im Übrigen wird an ihr nicht weiter festgehalten.

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.02.2021 - 2 L 587/20
    Dies geschieht zwar zunächst rein rechnerisch, lässt aber Raum für eine von dem so gewonnenen Ergebnis abweichende Bewertung der Beurteilenden im Wege einer Gesamtbetrachtung (zu dieser Anforderung vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - juris Rn. 71; siehe auch Beschluss des Senats vom 8. Januar 2018 - OVG 4 S 27.17 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.02.2021 - 2 L 587/20
    Beurteilungen als zusätzliche Erkenntnismittel zurückgreifen kann (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit eines solchen Rückgriffs: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31/01 -, juris, Rn. 15), sondern auf sog. (vorzugsweise leistungsbezogene) Hilfskriterien wie etwa die dienstliche Erfahrung oder die Verwendungsbreite ausweichen muss (vgl. hierzu allgemein: Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 7. Aufl. 2020, Rn. 220).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.02.2021 - 2 L 587/20
    In einem solchen Fall muss der Dienstherr aber zunächst die Beurteilungen umfassend inhaltlich auswerten und er hat Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 -, juris, Rn. 17; vgl. allgemein zur Verpflichtung zur vollen inhaltlichen Ausschöpfung: Lorse, a. a. O., Rn. 218).
  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.02.2021 - 2 L 587/20
    Die wesentlichen Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen nach dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes in Verbindung mit der sog. Wesentlichkeitstheorie allerdings vorab vom Gesetzgeber bestimmt worden sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2/20 -, juris, Rn. 16).
  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.02.2021 - 2 L 587/20
    Es ist daher durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 - juris Rn. 39 und vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 42, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie;

  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 A 6.19

    Regelbeurteilung; Zulässigkeit einer Anlassbeurteilung; Änderung der dienstlichen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2013 - 4 L 23.13

    Streitwert; Konkurrentenstreit um Beförderungsstelle im Eilverfahren; Sicherung

  • BVerwG, 21.03.2012 - 2 B 18.11

    Dienstliche Beurteilung; Ermittlung eines Gesamturteils

  • VG Düsseldorf, 23.08.2016 - 13 K 6969/15

    Anforderungen an die dienstliche Beurteilung eines Justizbeamten durch den

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

  • BVerwG, 04.06.2014 - 2 B 108.13

    Unterschied zwischen dienstlicher Beurteilung eines Soldaten und eines Beamten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 4 S 15.21

    Zum Parlamentsvorbehalt bei dienstlichen Beurteilungen von Beamten

    Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat in dessen angegriffenem Beschluss vom 20. Februar 2021 - VG 2 L 587/20 - ausführlich dargelegt (juris Rn. 28 bis 34), warum es im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - juris Rn. 16 die gesetzliche Regelung in § 19 LBG für verfassungsgemäß hält.

    Ein weiteres Beispiel kann anhand der Absicht des brandenburgischen Gesetzgebers gezeigt werden, durch die Abschaffung der von ihm zuvor ausdrücklich verlangten regelmäßigen Beurteilungen die Verwaltung in die Lage zu versetzen, flexible Lösungen und bei Bedarf ein Anlassbeurteilungssystem zu ermöglichen (siehe VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 20. Februar 2021 - 2 L 587/20 - juris Rn. 33).

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